Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Leistungen der AD Architektur + Design | CAD Zeichenbüro e.U. gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt).
1.2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf geschlechterspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
1.3. Die AGB gelten für alle Leistungen von AD Architektur + Design | CAD Zeichenbüro e.U (kurz Auftragnehmer genannt).
Bahnhofstraße 56/39
A-6890 Lustenau
Tel: 0043 (0) 660 200 19 31
E-Mail: info [at] adcad.at
auf der Website www.adcad.at
1.4. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Allfällige abweichende Vertragsbedingungen des Kunden, die diesen ABG entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositiven Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen vom Vertrag sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.
1.5. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit, als sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
1.6. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und kann von diesem Schriftlichkeitsgebot nur schriftlich abgegangen werden.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1. Betreiber der Website www.adcad.at und Vertragspartner des Auftraggebers ist
AD Architektur + Design | CAD Zeichenbüro e.U.
mit dem Geschäftssitz in A-6890 Lustenau, Bahnhofstraße 56/39.
UID-Nr.: ATU79481829
E-Mail: info [at] adcad.at (info[at]adcad[dot]at)
2.2. Weiterführende Informationen zum Betreiber der Website und Medieninhaber finden Sie im Impressum unter https://www.adcad.at
2.3. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend erklärt werden. Angebote werden nur schriftlich erteilt und gelten 2 Monate. Vereinbarungen bzw. Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Nebenabreden oder Zusagen, Abänderungen, Unterbrechung und Streichungen von Aufträgen gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
3. Leistungsgegenstand und -umfang
3.1. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Auftrag, der Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2. Der Leistungsgegenstand ist die Anfertigung von technischen Zeichnungen, Skizzen, Plänen und erfolgt dies auch in elektronischer Form (CAD). Dies erfolgt aufgrund von inhaltlich vollständig vorgegebenen Angaben oder Planungsunterlagen (Pläne, Grundrisse und Skizzen) für ein auszuführendes Projekt und den damit verbundenen Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten. Der Auftragnehmer bietet keine Beratungen oder ähnliche Leistungen an und übernimmt auch nicht die Vertretung des Auftraggebers vor Behörden.
3.3. Der Auftragnehmer führt weder Planungsarbeiten durch noch überprüft er die Angaben oder Planungsunterlagen des Auftraggebers auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Plausibilität oder Ähnliches, sodass eine Prüf- und Warnpflicht des Auftragnehmers nicht besteht.
3.4. Der Auftraggeber garantiert durch die Übergabe der Planungsunterlagen und/oder die Bekanntgabe der Angaben, dass diese vollständig, richtig und fehlerfrei sind.
3.5. Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen der Planungsunterlagen oder der Angaben sind nach Auftragsbestätigung nur zu berücksichtigen, wenn diese mit schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers erfolgen. Bei Verspätung oder nach Auftragserteilung erfolgter Ergänzungen, Berichtigungen oder Erläuterungen gebührt dem Auftragnehmer für sämtliche frustrierten Leistungen oder dadurch bedingte Änderungen oder sonstigem Mehraufwand ein angemessenes Entgelt. Dies unabhängig von einem etwaigen Pauschalpreis.
3.6. Der Auftraggeber hat auf jeden Fall bei Unklarheiten, Mehrdeutigkeiten, Unschärfen, Beurteilungsspielräumen oder Ähnlichem, welche die Leistungsfrist verlängern, vom Auftragnehmer angeforderte Details oder Unterlagen nachzubringen und zur Aufklärung oder Beseitigung von Missständen beizutragen.
4. Kostenvoranschläge
3.1. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages und ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als solcher bezeichnet ist. Der Kostenvoranschlag ist aufgrund des Arbeitsaufwandes entgeltlich.
3.2. Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich. Es wird seitens des Auftragsnehmers keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben.
5. Entgelt
5.1. Alle vom Auftragnehmer genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt hiefür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
5.2. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
5.3. Entgelt- und Pauschalpreisvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit. Änderungen des Leistungsinhalts haben Auswirkungen auf den Pauschalpreis.
5.4. Für Übermittlungskosten verrechnet der Auftragnehmer ein gesondertes Entgelt. Der Auftraggeber genehmigt mit Auftragsbestätigung den Transport oder Versand der Leistungen mit einem verkehrsüblichen Transportmittel sowie mit einem Transportunternehmen. Das Risiko geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
5.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen und teilbare Leistungen gesondert abzurechnen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Übergabe. Die Fakturierung von Regiestunden erfolgt monatlich.
5.6. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum (einlangend beim Auftragnehmer) zu bezahlen. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen vom Auftragnehmer bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich bei Auftragnehmer, die Verbraucher sind, 4 % jährlich zu berechnen sowie die durch den Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen in der Höhe von €.10,00 pro Mahnung, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dem Auftragnehmer zu verlangen. Die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen bzw. das Bekanntwerden von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, umgehend die Arbeiten einzustellen. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, vom Vertrag zurückzutreten. Aus allen hier angeführten Gründen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Unterlagen, wie Pläne, Skizzen und sonstige technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes Eigentum des Auftragnehmers und genießen urheber- und musterrechtlichen Schutz. Der Auftraggeber hat den Eigentumsvorbehalt ersichtlich zu machen.
6.2. Jede nicht ausdrücklich und schriftlich eingeräumte Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Wiedergabe oder Zurverfügungstellung, sowie Nachahmung ist unzulässig.
6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen betreffend den Planungsgegenstand den Namen, die Firma oder die Unternehmensbezeichnung des Auftragnehmers anzugeben.
7. Fristen und Termine
7.1. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.
7.2. Die Leistungspflicht des Auftragsnehmers beginnt erst, wenn alle technischen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber allfällige technische und rechtliche Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, sowie die benötigten Unterlagen dem Auftragnehmer bereitgestellt hat.
7.3. Zieht der Auftraggeber den erteilten Auftrag zurück - außer im Falle eines berechtigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Auftraggeber -, so sind dem Auftragnehmer alle ihm dadurch entstehenden Nachteile einschließlich dem entgangenen Gewinn zu vergüten. Ansprüche nach § 1168 ABGB werden dadurch nicht berührt.
8. Haftung / Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat, sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, der Geschädigte zu beweisen.
8.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie Regressansprüche gegen den Auftragnehmer, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.
8.4. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
8.5. Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistung innerhalb angemessener Frist. Das diesbezügliche Wahlrecht steht dem Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, so steht dem Auftraggeber eine angemessene Preisminderung zu. Nur bei unbehebbaren Mängeln besteht ein Wandlungsrecht. Bei rechtzeitiger Gewährleistung ist ein Anspruch auf Verspätungsschaden ausgeschlossen.
8.6. Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. § 924a ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
8.7. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen des Auftragnehmers von Dritten oder vom Auftraggeber selbst geändert oder ergänzt worden sind.
8.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
8.9. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe und unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt zu geben, da sie sonst verspätet sind. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber trägt das Verspätungs- und Verlustrisiko für die Mängelrüge und Beanstandungen.
8.10. Ist der Auftraggeber, ein Verbraucher im Sinne des KSchG, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
9. Verwendung von Cookies
9.1. Die Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Dieses Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann. Wir verwenden auf unserer Website darüber hinaus Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen. Auf diese Weise können folgende Daten übermittelt werden:
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9.2. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Verwendung der Analyse-Cookies erfolgt zu dem Zweck, die Qualität der Website und ihre Inhalte zu verbessern. Durch die Analyse-Cookies kann erfahren werden, wie die Website genutzt wird und können so die Angebote stetig optimiert werden. In diesen Zwecken liegt auch berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an diese Seite übermittelt. Daher haben Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für die Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
10. Widerrufsrecht
10.1. Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gem. § 11 FAGG.
10.2. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber den Auftrag schriftlich erteilt hat.
10.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Ebru Kalkan-Gökmen, Bahnhofstraße 56/39, A-6890 Lustenau, Tel. 0043 (0) 660 200 19 31, info [at] adcad.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Auftrag zu widerrufen, informieren.
10.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
11. Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftrages beim Auftragnehmer eingegangen ist. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
12. Rücktritt vom Vertrag
12.1. Bei Verzug des Auftragnehmers ist der Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mittels eingeschriebenem Brief zulässig. Verzug mit geringfügigen oder Teil-Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt.
12.2. Bei Verzug des Auftraggebers insbesondere bei Vorliegen von An-, Teil- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, welche die Ausführung des Auftrages unmöglich machen oder erheblich behindern, ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch nicht berührt.
13. Datenschutz
Die erhobenen Daten werden vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung und im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Im Übrigen wird auf Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verwiesen.
14. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Anwendbares Recht
15.1. Es ist das österreichische Recht anzuwenden. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Sollte die Geltung von Ö-Normen schriftlich vereinbart werden, so gelten diese nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen und bei Auftragserteilung an den Auftraggeber in der letztgültigen Fassung übergeben wurden.
15.2. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, als vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.